Allgemeine Geschäftsbedingungen (A G B )

von

Prof. Dr. Anke Fesenfeld; Dipl.Pflegewirtin (FH), Lehrerin für Pflegeberufe, Systemischer Coach und Prozessbegleiterin
Danzmannstr.2, 23750 Lübeck

  • nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt
§ 1 Vertragsparteien; Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin wird durch den Auftraggeber beauftragt, die im Angebot beschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten aus den Kompetenzbereichen der Auftragnehmerin zu übernehmen.

§ 2 Leistungsumfang

Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis des Angebotes und stellt rechtlich einen „selbstständigen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB“ dar.

§ 3 Art der Leistungserbringung

Die Erbringung der vereinbarten Dienste erfolgt an dem Ort, den der Auftraggeber dazu bestimmt. Soweit einer Durchführung einer Dienstleistung an dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung benannten Ort entgegensteht, dass im Rahmen von den Bundesländern erlassener so genannter Allgemeinverfügungen oder sogar als Folge einer behördlichen Einzelanordnung die Dienstleistung am vereinbarten Ort nicht erbracht werden kann erfüllt die Auftragnehmerin ihre Dienstpflicht an einem Ort ihrer Wahl mit Übertragung „online“.
Die Auftragnehmerin bleibt jedoch verpflichtet, die vereinbarten Dienste persönlich zu erbringen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Die Höhe der Vergütung der Auftragnehmerin ist dem Angebot entnehmbar. „Vergütung“ bezieht sich hier auf das reine Honorar. Soweit im Angebot genannt bzw. bei Auftragserteilung vereinbart kommen die Kosten für Hin- und Rückreise zum / vom Veranstaltungsort hinzu. Sie orientieren sich an den Regeln des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Bei Fahrtzeiten von mehr als einer Stunde pro Tag fallen je angefangener weiterer Stunde Reisezeit € 25,00 als zusätzliche Vergütung zum vereinbarten Honorar an.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug und inkl. der Umsatzsteuer zahlbar.
  3. Soweit nach erfolgter Beauftragung die vereinbarte Dienstleistung – unabhängig von den Gründen – nicht mehr erbracht werden soll und insoweit eine Absage / Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt gilt folgende Regel:
    1. Erfolgt die Absage später als 14 Tage vor dem Leistungstag werden 25% des vereinbarten
      Honorars fällig
    2. Bei einer Absage bis zu 7 Tagen vor dem Leistungstag besteht der Anspruch auf das
      vereinbarte Honorar mit 50%
    3. Sollte die Absage später als 3 Tage vorher erfolgen sind es 100%
§ 5 Urheberrechte

Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr übernommenen Dienstpflicht Materialien wie
Scripte, Schaubilder, eigene Medien und Begleitmaterialien einsetzt wird das Nutzungsrecht
ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers gewährt.
Die Nutzung im Sinne einer Vervielfältigung, Ausstellung, Veröffentlichung oder öffentlichen
Zugänglichmachung ist nicht gestattet. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt insoweit
uneingeschränkt hinsichtlich des Urheberpersönlichkeits- wie auch des Urheberverwertungsrechtes.

§ 6 Haftung

Eine Haftung der Auftragnehmerin tritt – unabhängig vom Rechtsgrund – nur in Fällen grober
Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes ein.

  1. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht).
§ 7 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann eigene Forderungen gegenüber solchen der Auftragnehmerin nur dann
aufrechnen, wenn diese Forderung von der Auftragnehmerin unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel besteht.

§ 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand
  1. Bezüglich des Erfüllungsortes gelten die Bestimmungen des § 3 dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen
  2. Gerichtsstand ist Lübeck
§ 9 Schlussbestimmungen und „Salvatorische Klausel“
  1. Für den Vertragsschluss gilt deutsches Recht
  2.  Änderungen des Angebotes jedweder Art bedürfen der Schriftform
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder sollte sich ergeben, dass eine
    wesentliche Lücke bei den Regelungsbedürfnissen besteht, so sollen die sonstigen
    Regelungen im Vertrag davon nicht berührt sein und weiterhin gelten. In diesem Falle
    werden die vertragschließenden Parteien die ungültige oder fehlende Regelung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten gemeinsamen Zweck am nächsten kommt.